In der Ausgabe vom 23.01.2012 der Berner Zeitung „Der Bund“ wird der Anschein erweckt, die Vergabe des Bewachungsauftrags an die SAS Security AG sei ohne genügende Prüfung durch die Behörden erfolgt.
SAS Security AG weist darauf hin, dass bezüglich der Ausschreibung alle Qualifikationskriterien nachgewiesen und erfüllt wurden. Dies hat auch das zuständige Statthalteramt festgestellt, welches das Vergabeverfahren im Rahmen einer Beschwerde prüfte: Der beschwerdeführende Mitkonkurrent unterlag in allen Punkten, der Zuschlag an SAS Security AG wurde als rechtmässig beurteilt.
SAS Security AG weist weiter darauf hin, dass sie arbeitsvertraglichen Bestimmungen des GAV für die private Sicherheitsdienstleistungsbranche respektiert. Das Unternehmen differenziert sich am Markt über Innovation und ihr ausgewiesenes Engagement.
Die Mitarbeitenden und die Leitung der SAS Security AG setzen ihre volle Kraft weiterhin dafür ein, die ihnen übertragenen Dienstleistungen in bester Güte zu erbringen.
Geschäftsleitung